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Bosch Elevator Cloud

Betriebssicherheitsverordnung – Aufzugnotruf in Ihrer Verantwortung

Blick in einen Aufzugsschacht

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Aufzugnotruf ist Betreiberpflicht

Durch die Neufassung entstehen neue Auflagen für die Betreiber von Aufzügen, welche bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein müssen. Diese Auflagen verlangen das Vorhandensein eines Zweiwege-Notrufsystems, über das ein ständig besetzter Notdienst erreicht werden muss. Bosch unterstützt Sie bei der Umsetzung und hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.

Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.

Auszug aus BetrSichV Anhang 1, Punkt 4.1

Bosch unterstützt Sie – wir bieten Ihnen alles aus einer Hand

  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Sofortige Hilfe im Notfall – Komplettservice vom Aufzugnotruf bis zur Personenbefreiung
  • Aufschaltung der Notrufeinheit auf die ständig besetzte Bosch Notrufzentrale
  • Schnelle und zuverlässige Personenbefreiung durch ein deutschlandweites Partnernetzwerk
  • Bereitstellung von Notrufsystemen sowie deren Montage
Mann hält Grafik zwischen den Händen

Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen rund um die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale ist notwendig, um die Auflagen der neuen BetrSichV zu erfüllen. Laut Betriebssicherheitsverordnung „[…] hat [der Betreiber eines Aufzugs] dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“ (Auszug aus BetrSichV Anhang 1, Punkt 4.1). Bosch bietet Ihnen eine Notrufzentrale, die eingehende Aufzugnotrufe 24/7 entgegen nimmt und somit die Auflagen der BetrSichV erfüllt.

Alle Aufzüge, die Personen transportieren, sind betroffen.

Die sich ergebenden Auflagen müssen bis zum 31.12.2020 umgesetzt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der Betreiber des Aufzugs.

Die neue BetrSichV bezieht sich auch auf selbstgenutzte Aufzüge in Privathäusern.

Für den Betreiber der Anlage drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.

Für Ihren Bedarf stellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen – als zugeschnittene Leistungskomponenten oder als Komplettangebot inklusive Montage und Personenbefreiung. Bitte rufen Sie uns unter der +49 391 6073333 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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